Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ⇒ einfach erklärt

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, kurz E/A, ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung. Dabei wird der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens aus der Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Definition: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, um den steuerlichen Gewinn oder Verlust zu ermitteln.

Umsatzgrenzen:

  • 700.000 Euro in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren
  • 1.000.000 Euro in einem Jahr
Anwendung:
Aufbau und Erfassung:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A): Übersicht

Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende ermittelt, indem alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.

Als Gegenstück zur vollständigen E/A-Rechnung kann auf die Gewinnermittlung durch Pauschalierung zurückgegriffen werden. Dabei wird, je nach Variante der Pauschalberechnung, ein fixer Anteil am Umsatz als Betriebsausgabe angenommen.

Wer kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften (KG und OG), die eine natürliche Person als haftenden Gesellschafter haben, dürfen eine E/A-Rechnung zur Gewinnermittlung verwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren darf der Umsatz jeweils 700.000 Euro nicht übersteigen,

  • der Umsatz in einem Jahr darf 1.000.000 Euro nicht übersteigen und

  • die doppelte Buchhaltung wird nicht freiwillig geführt.

Freie Berufe, also z. B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, aber auch Schriftsteller, Dolmetscher und Künstler sowie Land- und Forstwirte, dürfen jedenfalls immer auf die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückgreifen (unabhängig vom Umsatz).

Exkurs: Verpflichtende doppelte Buchhaltung

Zur doppelten Buchhaltung sind jedenfalls Kapitalgesellschaften, also GmbHs und AGs, verpflichtet, sowie Konstellationen von Unternehmen, in denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (GmbH & Co KG).

Ebenso müssen Einzelunternehmen die doppelte Buchhaltung verwenden, sofern ihr:

  • Jahresumsatz größer als 1.000.000 Euro ist, oder
  • in zwei aufeinander folgenden Jahren der Jahresumsatz mehr als 700.000 Euro ausmacht.

Freie Berufe müssen nach § 189 Abs. 4 UGB, unabhängig von ihrem Umsatz, die Gewinnermittlung nie mittels doppelter Buchhaltung durchführen.

  • Selbstständige in freien Berufen haben die Möglichkeit, ihre Bücher auf freiwilliger Basis zu führen.

Bei Unternehmern, die zwar Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 22 EStG erzielen, aber nicht in den Bereich der freien Berufe im Sinne des Unternehmensgesetzbuches fallen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Künstler, Schriftsteller), gelten dagegen die Umsatzschwellenwerte des UGB.

  • Wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, wird die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG angewendet.

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Exkurs: Pauschalierung

Neben der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchhaltung kann auch eine Pauschalierung der Betriebsausgaben vorgenommen werden.

  • Dabei werden 12 Prozent des Netto-Umsatzes pauschal als Betriebsausgabe angenommen, maximal jedoch 26.400 Euro.

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Aufbau Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

In einer ordnungsgemäßen E/A-Rechnung müssen

Anlagenverzeichnis

Das Anlagenverzeichnis dient dazu, sämtliche Vermögenswerte in Form von Anlagen im Unternehmen abzubilden. Wichtig dabei ist, dass im Anlageverzeichnis zumindest folgende Informationen ersichtlich sind:

Wareneingangsbuch

Im Wareneingangsbuch sind Waren einzutragen, die entweder zur weiteren Veräußerung im Sinne des Handels gedacht sind, oder in veredelter Form wieder in den Verkauf gelangen. Insbesondere umfasst das Wareneingasbuch somit eine Aufzeichnung über die Zu und Abgänge von:

Registrierkasse

Wenn der Umsatz 15.000 Euro im Jahr übersteigt und davon mehr als 7.500 Euro in bar (Kreditkarte, Bankomatkarte zählen dazu) sind, dann wird eine Registrierkasse benötigt.

Lohnkonto

Sofern Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden, muss für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto geführt werden.

Vorlage E/A-Rechnung

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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Excel: Vorlage zur E/A-Rechnung

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in dieser Form (Excel) vom Finanzamt so nicht akzeptiert wird. Die Vorlage dient zur Orientierung und internen Verwendung.

E/A-Vorlage der WKO

Zu beachten: Buchhaltung mit Excel ist nicht im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) möglich, da die Daten jederzeit geändert werden können und nicht nachvollzogen und überprüft werden kann, wann die Daten geändert worden sind.

Digitale Buchhaltung

Laut BAO ist eine Buchhaltung und Aufzeichnung mittels geeigneter Datenträger zulässig, sofern die vollständige und richtige Erfassung der Geschäftsfälle gewährleistet und die gesetzliche Aufbewahrungsfrist sichergestellt wird.

Das bedeutet, dass man sich von vielen Mappen und Ordnern verabschieden kann. Es müssen lediglich die Originalbelege aufbewahrt werden:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Beispiel

Aufbau einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit den entsprechenden Steuerstufen:

SV- und Steuer-Rechner Ø monatlich Ø jährlich
Einnahmen Brutto 3.000 EUR 36.000 EUR
Umsatzsteuer (USt): 20 % 600 EUR 7.200 EUR
Einnahmen Netto 2.400 EUR 28.800 EUR
- Laufende Ausgaben    
Raumkosten (Miete, Strom, Heizung) 320 EUR 3.840 EUR
Marketing & Werbung 50 EUR 600 EUR
Kommunikationskosten 35 EUR 420 EUR
Auto & Reisekosten 170 EUR 2.040 EUR
Abschreibungen (AfA) 85 EUR 1.020 EUR
= Summe der laufenden Ausgaben 660 EUR 7.920 EUR
Bemessungsgrundlage SV 1.740 EUR 20.880 EUR
Sozialversicherungsbeitrag (2020) 477 EUR 5.723 EUR
Bemessungsgrundlage Gewinnfreibetrag   15.157 EUR
Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag)   1.970 EUR
Gewinn vor Steuern (Betriebsergebnis):
Bemessungsgrundlage ESt
  13.187 EUR
Einkommensteuer (ESt)   437,40 EUR
Nettogewinn   12.749,60 EUR

Vom Nettogewinn errechnet sich die Einkommensteuer gemäß der Steuerstufen des zutreffenden Jahres:

aktuelle einkommensteuer-stufen

  1. Gewinn bis 11.693 EUR ► 0 %

  2. Gewinn bis 19.134 EUR ► 20 %

  3. Gewinn bis 32.075 EUR ► 30 %

  4. Gewinn bis 62.080 EUR ► 41 %

  5. Gewinn bis 93.120 EUR ► 48 %

  6. Gewinn bis 1.000.000 EUR ► 50 %

  7. Gewinn über 1.000.000 EUR ► 55 %

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  • AnlagenbuchKassenbuch und Bankbuch sowie Wareneingangsbuch (EAR) sind in Ihre Buchhaltung vollständig integriert.

  • Anlagen im Anlagenverzeichnis verwalten, Jahresabschreibungen verbuchen. Nachträgliche Änderungen an Nutzungsdauer oder Anschaffungswert durchführen, vorzeitiges Ausscheiden sowie Gewinnfreibetrag werden unterstützt.

  • Erstellen Sie die Beilage zur Einkommensteuererklärung (E1A/B/K1) sowie die Umsatzsteuererklärung (U1), Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Zusammenfassende Meldung (ZM) mit nur einem Klick. Diese können abgelegt, gedruckt und einfach in FinanzOnline übernommen werden.

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Zusammenfassung

Bei der E/A-Rechnung wird die Summe aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gebildet. Das Ergebnis ergibt einen Unternehmensgewinn oder -Verlust.

Eine ordnungsgemäße E/A-Rechnung muss zudem folgende Aufzeichnungen beinhalten:

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Fragen und Antworten

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei dem nur jene Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Diese Methode wird häufig von Kleinunternehmern und Freiberuflern angewendet, um ihre finanzielle Situation zu verfolgen und steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen, ohne die komplexen Anforderungen der doppelten Buchführung.

Gewerbetreibende dürfen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dann anwenden, wenn

Quellen